Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Unfallschwerpunktes B 270/ L 502

an der Breitenau in den Gemarkungen Hohenecken, Stelzenberg und Krickenbach

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität
Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 03. Juni 2020., Az.:
02.2-1893-PF/35, der das o. a. Bauvorhaben betrift, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 06. Juli 2020 bis einschl. 20. Juli 2020 bei
der

  • Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49 in
    66849 Landstuhl, Zimmer Nr. 213 (2.OG)
    und bei der
  • Stadtverwaltung Kaiserlautern, Willy-Brandt-Platz 1 in 67657 Kaiserslautern, Zimmer Nr. 1301/1314

    während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
    Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten Einschränkungen ist eine Einsichtnahme der Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern momentan nur mit vorhergehender
    Terminvereinbarung möglich. Die Termine können telefonisch
    unter den Telefonnummern 0631/365-1610 bzw. -4566 vereinbart werden.


    Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 06. Juli 2020 auch auf der
    Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität RheinlandPfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.
    uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
    Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betrofenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    In Vertretung
    gez. Dr. Markus Rieder
    (Leiter der Planfeststellungsbehörde)