Im Herzen des Pfälzerwaldes
Liebe Mitbürger*innen,
in den letzten Tagen sind vermehrt Beschwerden aufgekommen, die Anlass dazu geben, etwaige Unklarheiten oder gar Missverständnisse aus der allgemeinen Diskussion nochmals klärend darzulegen.
Ergänzung zur innerörtlichen Umfahrung über das Haberfeld zur Bergstraße:
Zum Thema einer innerörtlichen Umfahrung hat sich die politische Gemeinde zusammen mit öffentlichen Trägern, als auch dem Planungsbüro und privaten Anliegern zum Ausbau der K59 intensiv bemüht und auch Lösungsansätze in die Beratungen mit einfließen lassen.
Die Möglichkeit einer realisierbaren Umsetzung für eine Umfahrung des gesperrten Bereiches durch die Baustelle, hat sich als sehr schwierig erwiesen und liegt an der Misere, dass keine hierfür ausreichende öffentliche Straße vorhanden ist. So mussten individuelle Lösungen herangezogen werden, die im Rahmen von Mindestanforderungen an die verkehrsrechtlichen Grundsätze für alle Verkehrsteilnehmer oder in Teilen hiervon entsprechen. Vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angefangen; dem Schülertransport; den Rettungsdiensten bis hin zum Individualverkehr.
Nach reiflichen Überlegungen und immer wieder nach neuen bestmöglichen Lösungen suchend, was nach normativen und gesetzlichen Grundlagen nicht einfach ist, hier nochmal in Kürze die aktuelle Situation:
Zum Erreichen der Anwesen im westlichen Bereich der Gemeinde wurde eine Zuwegung am Friedhof ermöglicht. Eine Zuwegung des östlichen Bereichs der Gemeinde erfolgt über die B270 kommend. Somit sind alle Bereiche für den Individualverkehr zugänglich.
Eine innerörtliche Umfahrung zwischen beiden Bereichen der Gemeinde ist mit Blick auf die sogenannte Notumfahrung vom Haberfeld zur Bergstraße für den Individualverkehr aus verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten leider nicht möglich!
Die Notumfahrung selbst, dient grundlegend der Feuerwehr- und Rettungsdienste.
Die Art und Weise der Nutzung einer möglichen Befahrung wird unabhängig des Umfangs einer Nutzungsfreigabe durch die Grundstückseigentümer*innen von der Behörde geprüft und beurteilt. Hierbei fließen alle Parameter beispielhaft der vorhandenen verkehrs- bau- und haftungsrechtlichen Situationen sowie die örtlichen Gegebenheiten mit ein. Deshalb ist nach derzeitigem Stand eine Befahrung dieses Weges durch den Individualverkehr nicht möglich!
Diese Rahmenbedingungen zur Nutzung einer solchen Notumfahrung stehen für die Gemeinde zum Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen an oberster Stelle. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung über diese Umfahrung beraten und einer privatrechtlichen Regelung mit Grundstückseigentümer*innen in der vorbezeichneten Art und Weise, zugestimmt.
In Abstimmung mit allen Beteiligten werden wir jedoch nach weiteren Lösungsmöglichkeiten für ein innerörtliche Umfahrung suchen.
Wir bitten dies zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten!
Eine weitere bedingte Befahrung dieses Weges ist nur unter der Voraussetzung eines berechtigten Interesses möglich und kann bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl per Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten beispielhaft die Sozialdienste/gleichgestellte Personenkreise oder die Grundstückseigentümer*innen /Nutzer*innen der im Gewanne Haberfeld bewirtschafteten Forst- und Landwirtschaftsflächen.
Wir weisen darauf hin, dass soweit alle Grundstückseigentümer*innen einer Herstellung dieser Notumfahrung zugestimmt haben und bitten eindringlich von üblen Nachreden oder gar Sachbeschädigungen abzusehen, die in keinster Weise der Sachlage dienlich sind.
Vor diesem Hintergrund wurde aktuell eine Sachbeschädigung von Schutzeinrichtungen und an Privatgelände durch Unbekannte verübt, die der Behörde zur Nachverfolgung angezeigt wird. Sachdienliche Hinweise, bitte an das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Landstuhl oder die Polizei melden.
Ergänzung Schülertransport zum Erreichen des Wendeplatzes Ortseingang Krickenbach:
Dank einer großen kooperativen Unterstützung durch den Landkreis, als zuständige Behörde, konnte hier eine Sonderlinie zum Transport unserer Grundschüler nach Schopp eingerichtet werden.
Die Buslinie am Wendeplatz (NBG Kleehügel) wurde hierfür extra hergestellt. Die fußläufige Erreichbarkeit des Wendeplatzes kann von den Schülern über den Treppenaufgang zur prot. Kirche und gegenüber dem Friedhof wahrgenommen werden. Ein ursprünglicher Alternativweg im Straßenbereich der K59 (Lindener-Straße), wurde durch das hohe Verkehrsaufkommen nicht als ausreichenden Schutz für unsere Kinder eingeschätzt, sodass dieser wieder zurückgebaut wurde.
Wir bitten hierfür um Verständnis und um Beachtung!
Nochmals der Hinweis zum Befahren von Wirtschaftswegen
Als Wirtschaftswege werden im allgemeinen Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Unabhängig der Wegbefestigung sind diese überwiegend den land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienlich und haben in aller Regel keine überörtliche Bedeutung. Zu beachten gilt hierbei, dass es wie in vielen anderen Gemeinden auch, Wege gibt, die sich im Eigentum der Gemeinde, aber auch in privatem Besitz befinden.
Die Verkehrssicherungspflicht für solche Wege ist als sehr gering einzustufen und im Schadensfalle haftet der Eigentümer nicht, sondern der Nutzer selbst.
Eine Nutzungsbeschränkung zur Befahrung von Wegen für Grundstückseigentümer*innen deren Grundstück sich außerhalb der Bebauungszone von Krickenbach, aber auf der Gemarkung der Gemeinde befindet, besteht nicht. Die Gemeinde behält sich jedoch vor, gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation zum Ausbau der K59, vermehrt Kontrollen vornehmen zu lassen und nach Bedarf entsprechende Maßnahmen hieraus abzuleiten. Daher appellieren wir jetzt schon an alle Mitbürger*innen eine solche Nutzung auf ein Minimum zu beschränken.
Wohlwissend, dass in der aktuell vorherrschenden Krisensituation, geprägt von einer hohen Energiepreispolitik und sonstigen persönlichen Belastungen (der mitunter weitere Weg zum Arbeitsplatz, das Verbringen der Kinder in die KITA oder die Schule), dies für uns alle nicht einfach werden wird, appellieren wir um Verständnis, Respekt und Toleranz um diese schwierige Zeit gemeinsam zu meistern.
Sollten Sie weitere offene Fragen haben, können Sie gerne die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters und der Verwaltung nutzen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Krickenbach unter www.krickenbach.de , an den Infotafeln oder im Amtsblatt.